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Agentur für Arbeit Halle (Saale) - Arbeitsamt
S i t z:
Bundesagentur für Arbeit
Arbeitsagentur Halle
Schopenhauerstraße 2
06114 Halle (Saale)
Tel.: (0345) 52490
P o s t a d r e s s e:
Bundesagentur für Arbeit
Arbeitsagentur Halle
Agentur für Arbeit Halle
06090 Halle (Saale)
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Öffnungszeiten der Agentur
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| Mo, Di, Mi und Fr |
07.30 - 12.00 Uhr |
| Do |
07.30 - 18.00 Uhr |
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Berufsinformationszentrum (BIZ)
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| Mo, Di |
07.30 - 16.30 Uhr |
| Mi, Fr |
07.30 - 13.00 Uhr |
| Do |
07.30 - 18.00 Uhr |
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Halle | SK
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Bitterfeld
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| Vermittlung, Beratung: |
(0345) 5249 4000 |
03493/ 601 499 |
| Leistungsgewährung: |
(0345) 5249 3000 |
03493/ 601 399 |
| Termine, Hinweise zum Alg II: |
(0345) 5249 7000 |
03493/ 601 700 |
| Anliegen von Arbeitgebern: |
(0345) 5249 5000 |
03493/ 601 599 |
01801 664466* - Service-Nummer für Arbeitgeber
01801 555111* - Service-Nummer für Arbeitnehmer und Jugendliche
unter 25 Jahren
(*Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers)
Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld werden erhöht
Arbeitsagentur überprüft alle laufenden Leistungsfälle
Halle. AfA. Ab 1. August 2008 erhöhen sich die Bedarfssätze für
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld (ABG) um nahezu zehn Prozent.
Auch die Freibeträge für das anrechenbare Einkommen steigen ebenfalls
um annähernd acht Prozent. Für die Jugendlichen erhöhen sich
damit die Ausbildungszuschüsse.
Anlass für die Erhöhungen ist die Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
(BAföG), die zum 01. August 2008 in Kraft tritt. Beide Leistungen orientieren
sich am Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Alle Auszubildenden und Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen,
die bereits Leistungen beziehen, brauchen keinen Überprüfungsantrag
stellen.
Die Arbeitsagenturen überarbeiten die laufenden Fälle zeitnah und
zahlen die höheren Beträge automatisch aus. Von Nachfragen kann
deshalb abgesehen werden.
In der Agentur für Arbeit Halle werden derzeit 1.052 Jugendliche mit
den genannten Leistungen unterstützt. Sie können pünktlich
zum 01. August 2008 mit der Auszahlung des angepassten Betrages rechnen, denn
die Umstellung aller Leistungsfälle wird vorfristig und vollständig
durch Agentur für Arbeit Halle realisiert und abgeschlossen werden.
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Info
Berufsausbildungsbeihilfe wird während einer beruflichen Ausbildung
sowie einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme geleistet. Auszubildende
erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung
nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb
vom Elternhaus zu weit entfernt ist.
Das Ausbildungsgeld ist eine Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts,
die von der Bundesagentur für Arbeit für behinderte Menschen
erbracht wird.
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Kind kein Hindernis - SGB II Saalekreis informiert
Halle/SK. AfA. Wenn Bezieher des Arbeitslosengeldes II die Möglichkeit
erhalten, an Maßnahmen im Sinne des §16 (1) SGB II zur Integration
wie z.B. Bildungsmaßnahmen oder Trainingsmaßnahmen teilzunehmen,
ist die Kinderbetreuung während dieser Maßnahmen sichergestellt",
so Kerstin Stieme von der getrennten Aufgabenwahrnehmung Saalkreis.
Jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land-Sachsen-Anhalt hat bis
zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang (bis Vollendung des 14. Lebensjahres)
einen Rechtsanspruch auf einen Ganztags- oder Halbtagsplatz.
Wenn beide Eltern arbeiten oder an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
bzw. Maßnahmen der Arbeitsförderung teilnehmen ist ein ganztätiger
Betreuungsanspruch gegeben. Die ganztägige Betreuung umfasst bei Tageseinrichtungen
(wie Kita) ein regelmäßiges Betreuungsangebot für das Kind
von zehn Stunden je Betreuungstag oder 50 Wochenstunden. In Horteinrichtungen
umfasst die Betreuung je Schultag mindestens 6 Stunden bis mindestens 17.00
Uhr, höchstens jedoch bis 18.00 Uhr.
"Das bedeutet für Bezieher des Arbeitslosengeldes II, dass die Teilnahme
an einer Maßnahme nicht mit der Begründung abgelehnt werden kann,
dass die Kinderbetreuung nicht sichergestellt ist", so Stieme weiter.
Kosten, die durch die Teilnahme an einer Weiterbildungs- oder Trainingsmaßnahme
für die Kinderbetreuung entstehen, werden auf Nachweis bis zu einer Höhe
von 130 €/Monat durch den Träger der Grundsicherung übernommen.
Eltern, die an einer Maßnahme teilnehmen, können sich bei folgenden
Stellen zum Anspruch auf Betreuung beraten lassen:
Landkreis Saalekreis
Jugendamt/ Sozialamt
Domplatz 9
06217 Merseburg
Tel.: (03461) 400 |
oder |
Landkreis Saalekreis
Nebenstelle Halle
Jugendamt
Wilhelm-Külz-Str.10
06108 Halle
Tel.: (0345)2043, E-Mail: landkreis@saalekreis.de
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Im Übrigen trifft diese Regelung auf auch Bezieher des Arbeitslosengeldes
I (ALG) zu.
Längeres ALG für Ältere durch Bundestag beschlossen - Anträge
der Betroffenen nicht erforderlich
Halle. AfA. Der Bundestag hat heute der Verlängerung des Arbeitslosengeldes
für über 50-Jährige zugestimmt. Vor Inkrafttreten der gesetzlichen
Änderung muss jedoch noch der Bundesrat zustimmen.
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes darf die Agentur für Arbeit über
Leistungsansprüche nur nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen
entscheiden. Eine Verlängerung eines bestehenden oder in Kürze endenden
Anspruches auf Arbeitslosengeld I vor Inkrafttreten des Gesetzes ist noch
nicht möglich.
Der Gesetzgeber beabsichtigt, Arbeitslosen, die mindestens 50 Jahre alt sind,
eine längere Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld I (Alg I) zu gewähren.
Wenn das Gesetz in der jetzt geplanten Form in Kraft treten sollte, können
Arbeitslose, die vor dem 01.01.2008 das 50. Lebensjahr vollendet und nach
dem 31.12.2007 zukünftig noch einen Restanspruch auf Alg I haben, länger
Arbeitslosengeld I beziehen.
Sobald das Gesetz verabschiedet ist, wird die Agentur für Arbeit
Halle automatisch prüfen, welche Leistungsfälle von der Gesetzesänderung
betroffen sind. Erforderliche Änderungen werden dann automatisch
veranlasst.
Ein gesonderter Antrag, eine Vorsprache oder ein Anruf in der Arbeitsagentur
ist deshalb nicht erforderlich. Sollte im Einzelfall dennoch die Mitwirkung
eines Betroffenen erforderlich sein, wird sich die Agentur für Arbeit
melden.
Telefonische Erreichbarkeit und Dienstleistung des Service-Centers der Agentur
für Arbeit Halle
Halle. AfA. Alle Kunden der Agentur für Arbeit Halle können ihre
Anliegen Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 - 18.00 Uhr bequem per Telefon
klären.
Das Service-Center der Agentur für Arbeit unterstützt Kunden bei
der Anliegensklärung bzw. erledigt den überwiegenden Teil der Anfragen
fallabschliessend.
Für folgende Dienstleistungen ist grundsätzlich keine persönliche
Vorsprache mehr erforderlich:
- Arbeitsuchendmeldung
- Anmeldung zur Berufsberatung
- Terminvereinbarungen
- Änderungen der Adresse
- Abmeldungen in Arbeit/ Ausbildung/ etc.
- Anmeldung von Urlaub
- Krankmeldungen
- Anzeige Nebenverdienst
- Zusendung von Leistungsnachweisen
- Meldetermine für Nichtleistungsempfänger - 3-Monats-Meldung
Nutzen Sie daher die Rufnummer 01801 555 111, um Wartezeiten zu vermeiden.
Sonderprogramm zur Weiterbildung Geringqualifizierter und Älterer im
Unternehmen
Mit Weiterbildung Geringqualifizierter und Älterer im Unternehmen
(WeGebAU) Fachkräfte sichern
Halle. AfA. Die gute wirtschaftliche Entwicklung macht es deutlich: immer
seltener können Unternehmen bei der Stellenbesetzung auf geeignete externe
Fachkräfte zurückgreifen, die ausreichend qualifiziert und sofort
verfügbar sind. Gleichzeitig gibt es jedoch im selben Unternehmen einen
gering qualifizierten oder älteren Arbeitnehmer, der mit einer maßgeschneiderten
Qualifizierung für den entsprechenden Posten fit gemacht werden könnte.
"Hier kann das von den Arbeitsagenturen durchgeführte Sonderprogramm
WeGebAU 2007 unterstützen." Darauf weist die Agenturchefin der Arbeitsagentur
Halle, Sabine Edner, hin. Das Programm ist quasi als Anschubfinanzierung für
die betriebsinterne Weiterbildung gedacht und soll die Entstehung von Arbeitslosigkeit
vermeiden, die Beschäftigungschancen und die Beschäftigungsfähigkeit
der Arbeitnehmer verbessern und dem Fachkräftemangel entgegenwirken",
so Edner weiter.
Wer wird gefördert?
- Weiterbildung Geringqualifizierter
Unterstützt werden kann die berufliche Qualifizierung von Arbeitnehmern
in an oder ungelernter Tätigkeit, die keinen Berufsabschluss besitzen
oder über einen Berufsabschluss verfügen, aber mehr als vier Jahre
diesen Beruf nicht mehr ausgeübt haben. Die Weiterbildung muss Kenntnisse
und Fertigkeiten vermitteln, die über eine arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung
hinausgehen. Anzustreben ist der Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses
oder einer zertifizierten Teilqualifikation. Die Arbeitnehmer erhalten einen
Bildungsgutschein, mit dem sie unter Weiterbildungsangeboten, die für
eine Förderung zugelassen sind, wählen.
Die Agentur für Arbeit erstattet ihnen die Lehrgangskosten und gegebenenfalls
anfallende Fahrkosten. Für den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer wegen
der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringt, erhält der Arbeitgeber
einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich der darauf entfallenden
Sozialversicherungsbeiträge.
- Weiterbildung älterer Arbeitnehmer
Ältere Arbeitnehmer können bei Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme
Zuschüsse erhalten, wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet haben, für
die Zeit der Teilnahme an der Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber unter
Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden und in einem Betrieb
mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind. Auch hier erhalten
die Arbeitnehmer einen Bildungsgutschein und bekommen von der Agentur für
Arbeit die Lehrgangs- und Fahrkosten erstattet. Ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt
an den Arbeitgeber kann hier nicht gewährt werden.
Arbeitgeber, die sich für dieses Sonderprogramm interessieren, wenden
sich an den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Halle unter Telefon
0345 5249 6666 oder unter e-mail: halle.arbeitgeberservice@arbeitsagentur.de
Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQJ) - Der alternative
Start ins Berufsleben
Was ist Einstiegsqualifizierung (EQJ)?
Halle. AfA. Die Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQJ) ist
ein betriebliches Praktikum sechs bis elf Monate, während dem der Jugendliche
sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Es wird in einem Betrieb
gearbeitet um Grundkenntnisse für eine spätere Ausbil-dung oder
Tätigkeit zu erwerben. In fast jedem Ausbildungsberuf bietet sich diese
Möglichkeit.
Somit stellt ein EQJ eine echte Chance und einen ersten Schritt in Richtung
Ausbildung und Beruf dar. Denn nur eine abgeschlossene Ausbildung schützt
langfristig vor Arbeitslosigkeit.
Wie funktioniert Einstiegsqualifizierung (EQJ)?
In der Regel beginnt das betriebliche Praktikum zum 01. November und endet
nach sechs bis elf Monaten mit einer Beurteilung und ggf. mit zusätzlichen
Bescheinigungen, zertifiziert durch die zuständige Kammer, über
erworbene Qualifikationen. Diese Be-scheinigungen sind für spätere
Bewerbungen sehr wichtig.
Sollte die Möglichkeit bestehen im gleichen Beruf eine anschließende
Ausbildung zu beginnen kann nach Zustimmung der zuständigen Kammer und
dem Ausbildungsbetrieb die Ausbildung verkürzt werden.
Für viele Jugendliche stellt EQJ somit ein Sprungbrett in Ausbildung
dar.
Welche Vorteile bietet ein EQJ?
- intensives Kennen lernen des Berufes, wodurch geprüft werden kann,
ob die Tätig-keit zur Vorstellung und die eigenen Fähigkeiten
passen
- Erwerb von Grundkenntnissen, die für spätere Bewerbungen nützlich
sind
- Kennen lernen des Unternehmens und Fähigkeiten auf Anforderungen
des Unter-nehmens unter Beweis stellen, was die Chancen auf Übernahme
nach diesem Praktikum erhöht
Wer ist die Zielgruppe von EQJ?
Teilnehmer sollen:
- unter 25 Jahre,
- keine abgeschlossene Berufsausbildung,
- konkreten Berufswunsch und
- sich intensiv beworben, aber bis 30. September keine Ausbildungsstelle
gefunden haben
Wie findet man eine EQJ-Stelle?
Unterstützung bei der Suche nach einer EQJ-Stelle erhält man
bei der örtlich zuständi-gen
- Berufsberatung der Agentur für Arbeit,
- Handwerkskammer,
- Industrie- und Handelskammer
Dort sollte man sich informieren und beraten lassen. Hier hilft man gern
Ab 01. August 2006 Gründungszuschuss für Existenzgründungen
Die Eckpunkte der neuen Förderung
Halle. AfA. Der Bundesrat hat am 07. Juli 2006 der neuen Förderung
für Existenzgründungen zugestimmt. Die wichtigsten Eckpunkte der
neuen Förderung ab 01. August 2006 im Überblick:
- Zusammenfassung von Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss
zu einer Leistung - dem Gründungszuschuss
- Förderung erfolgt als 2-Phasen Modell:
- Phase: 9 Monate Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldanspruches
sowie einer Pauschale von 300 Euro monatlich
- Phase: Nach Prüfung der Tragfähigkeit Pauschalförderung
in Höhe von 300 Euro für weitere 6 Monate
- Prüfung der Tragfähigkeit erfolgt durch die Agentur für
Arbeit unter Vorlage der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
- Förderung setzt persönliche Eignung voraus, diese kann z.B.
durch den beruflichen Werdegang oder durch erworbene Qualifikationen nachgewiesen
werden
- Förderung setzt Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens
90 Tagen voraus
- Wird aufgrund von Sperr- oder Säumniszeiten kein Arbeitslosengeld
bezogen, ist für diesen Zeitraum auch keine Zahlung von Gründungszuschuss
möglich
Weitere Informationen zum Gründungszuschuss finden Sie unter www.arbeitsagentur.de
Nach der Schule aufs Arbeitsamt?
Schulabgänger müssen sich nicht in jedem Fall arbeitslos melden
Alle Schulabgänger, die ein Gymnasium oder eine Fachoberschule besuchen,
müssen sich nach dem Schulabschluss nicht arbeitslos melden, wenn sie
innerhalb der nächsten vier Monate entweder eine betriebliche oder schulische
Ausbildung, ein Hochschulstudium bzw. ein Studium an einer Berufsakademie
beginnen.
Das trifft auch für Real- und Hauptschüler zu, die nicht mehr berufsschulpflichtig,
also bereits 18 Jahre alt, sind. Auch Schülerinnen und Schüler,
die in der 4-Monatsfrist eine Au-pair-Tätigkeit bzw. einen Freiwilligen
Dienst im Ausland oder eine Tätigkeit im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen
Jahres (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) oder Freiwilligen
Kulturellen Jahres (FKJ) aufnehmen, sind von der Meldung ausgenommen.
Auch wer innerhalb dieser Zeit seinen Bundeswehr- oder Zivildienst antritt,
muss nicht in die Agentur für Arbeit, um sich arbeitslos zu melden.
Hintergrund ist eine Neuregelung der Rententräger, wonach Zeiten bis
zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten für die Rentenanwartschaft
anerkannt werden, ohne das eine Meldung bei der Agentur für Arbeit notwendig
ist.
Endet beispielsweise die Schule am 20.07., muss die Ausbildung oder das Studium
spätestens bis zum 20.11. beginnen. Wird der Zeitraum bis zu vier Monaten
überschritten oder der Jugendliche erhält eine Studienplatzabsage
durch die Hochschule oder eine andere Bildungseinrichtung, muss er sich, um
leistungsrechtliche Nachteile (z.B. beim Kindergeld) zu vermeiden, innerhalb
der 4-Monatsfrist (bis spätestens 20.11. - siehe Beispiel) persönlich
in seiner örtlichen Agentur für Arbeit ausbildungssuchend oder arbeitslos
melden.
Eine Ausnahme zur dargestellten Regelung besteht dann, wenn eine Leistung
der Agentur für Arbeit oder Arbeitsgemeinschaft beantragt wird. In diesem
Fall ist regelmäßig eine Arbeitslosmeldung erforderlich.
Änderungen beim Kinderzuschlag
Voraussetzungen vor Antragstellung prüfen
Halle. AfA. Geringverdienende Kindergeldbezieher können seit dem
01. Juli 2006 für ihre im Haushalt lebenden unverheirateten Kinder bis
25 Jahre Kinderzuschlag beziehen. Darauf weist die Familienkasse hin.
Ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht jedoch nicht, wenn
- die Eltern selbst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld
II / "Hartz IV") beziehen
- die Eltern für diese Kinder kein Kindergeld beziehen
- die Kinder nicht im Haushalt ihrer Eltern leben
- die Kinder selbst Einkommen oder Vermögen von wenigstens 140 Euro
monatlich haben
"Vor der Antragstellung lohnt es sich selbst zu prüfen, ob diese
Voraussetzungen erfüllt sind", so Andrea Tielsch von der Familienkasse
Halle.
Der Kinderzuschlag wird für insgesamt längstens 36 Kalendermonate
gezahlt und kann bis zu 140 Euro im Monat betragen. Der Antrag auf Kinderzuschlag
ist von den Kindergeldbeziehern bei der für sie örtlich zuständigen
Familienkasse zu stellen.
Beratungsstellen für Alg II-Anträge in Halle und Bitterfeld
Halle. AfA. Beratungsstellen
aus Halle, Bitterfeld und Wolfen stehen den Kunden der Agentur für
Arbeit Halle hilfreich beim Ausfüllen der Antragsunterlagen zum Arbeitslosengeld
II zur Seite.
Angaben ohne Gewähr
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