Hallanzeiger - Online Anzeiger für Halle Saale Donnerstag, 04.12.2008
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Sie befinden sich hier: BEHOERDEN » ARBEITSAMT

Agentur für Arbeit Halle (Saale) - Arbeitsamt

S i t z:
Bundesagentur für Arbeit
Arbeitsagentur Halle

Schopenhauerstraße 2
06114 Halle (Saale)
Tel.: (0345) 52490

P o s t a d r e s s e:
Bundesagentur für Arbeit
Arbeitsagentur Halle

Agentur für Arbeit Halle
06090 Halle (Saale)

Öffnungszeiten der Agentur
Mo, Di, Mi und Fr 07.30 - 12.00 Uhr
Do 07.30 - 18.00 Uhr

Berufsinformationszentrum (BIZ)
Mo, Di 07.30 - 16.30 Uhr
Mi, Fr 07.30 - 13.00 Uhr
Do 07.30 - 18.00 Uhr

 
Halle | SK
Bitterfeld
Vermittlung, Beratung: (0345) 5249 4000 03493/ 601 499
Leistungsgewährung: (0345) 5249 3000 03493/ 601 399
Termine, Hinweise zum Alg II: (0345) 5249 7000 03493/ 601 700
Anliegen von Arbeitgebern: (0345) 5249 5000 03493/ 601 599

01801 664466* - Service-Nummer für Arbeitgeber
01801 555111* - Service-Nummer für Arbeitnehmer und Jugendliche unter 25 Jahren

(*Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers)

Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld werden erhöht

Arbeitsagentur überprüft alle laufenden Leistungsfälle

Halle. AfA. Ab 1. August 2008 erhöhen sich die Bedarfssätze für Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld (ABG) um nahezu zehn Prozent.
Auch die Freibeträge für das anrechenbare Einkommen steigen ebenfalls um annähernd acht Prozent. Für die Jugendlichen erhöhen sich damit die Ausbildungszuschüsse.

Anlass für die Erhöhungen ist die Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), die zum 01. August 2008 in Kraft tritt. Beide Leistungen orientieren sich am Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Alle Auszubildenden und Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, die bereits Leistungen beziehen, brauchen keinen Überprüfungsantrag stellen.
Die Arbeitsagenturen überarbeiten die laufenden Fälle zeitnah und zahlen die höheren Beträge automatisch aus. Von Nachfragen kann deshalb abgesehen werden.

In der Agentur für Arbeit Halle werden derzeit 1.052 Jugendliche mit den genannten Leistungen unterstützt. Sie können pünktlich zum 01. August 2008 mit der Auszahlung des angepassten Betrages rechnen, denn die Umstellung aller Leistungsfälle wird vorfristig und vollständig durch Agentur für Arbeit Halle realisiert und abgeschlossen werden.

Info

Berufsausbildungsbeihilfe wird während einer beruflichen Ausbildung sowie einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.

Das Ausbildungsgeld ist eine Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, die von der Bundesagentur für Arbeit für behinderte Menschen erbracht wird.

Kind kein Hindernis - SGB II Saalekreis informiert

Halle/SK. AfA. Wenn Bezieher des Arbeitslosengeldes II die Möglichkeit erhalten, an Maßnahmen im Sinne des §16 (1) SGB II zur Integration wie z.B. Bildungsmaßnahmen oder Trainingsmaßnahmen teilzunehmen, ist die Kinderbetreuung während dieser Maßnahmen sichergestellt", so Kerstin Stieme von der getrennten Aufgabenwahrnehmung Saalkreis.

Jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land-Sachsen-Anhalt hat bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang (bis Vollendung des 14. Lebensjahres) einen Rechtsanspruch auf einen Ganztags- oder Halbtagsplatz.
Wenn beide Eltern arbeiten oder an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bzw. Maßnahmen der Arbeitsförderung teilnehmen ist ein ganztätiger Betreuungsanspruch gegeben. Die ganztägige Betreuung umfasst bei Tageseinrichtungen (wie Kita) ein regelmäßiges Betreuungsangebot für das Kind von zehn Stunden je Betreuungstag oder 50 Wochenstunden. In Horteinrichtungen umfasst die Betreuung je Schultag mindestens 6 Stunden bis mindestens 17.00 Uhr, höchstens jedoch bis 18.00 Uhr.
"Das bedeutet für Bezieher des Arbeitslosengeldes II, dass die Teilnahme an einer Maßnahme nicht mit der Begründung abgelehnt werden kann, dass die Kinderbetreuung nicht sichergestellt ist", so Stieme weiter. Kosten, die durch die Teilnahme an einer Weiterbildungs- oder Trainingsmaßnahme für die Kinderbetreuung entstehen, werden auf Nachweis bis zu einer Höhe von 130 €/Monat durch den Träger der Grundsicherung übernommen.

Eltern, die an einer Maßnahme teilnehmen, können sich bei folgenden Stellen zum Anspruch auf Betreuung beraten lassen:

Landkreis Saalekreis
Jugendamt/ Sozialamt
Domplatz 9
06217 Merseburg
Tel.: (03461) 400
oder

Landkreis Saalekreis
Nebenstelle Halle
Jugendamt
Wilhelm-Külz-Str.10
06108 Halle
Tel.: (0345)2043, E-Mail: landkreis@saalekreis.de

Im Übrigen trifft diese Regelung auf auch Bezieher des Arbeitslosengeldes I (ALG) zu.

Längeres ALG für Ältere durch Bundestag beschlossen - Anträge der Betroffenen nicht erforderlich

Halle. AfA. Der Bundestag hat heute der Verlängerung des Arbeitslosengeldes für über 50-Jährige zugestimmt. Vor Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung muss jedoch noch der Bundesrat zustimmen.
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes darf die Agentur für Arbeit über Leistungsansprüche nur nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen entscheiden. Eine Verlängerung eines bestehenden oder in Kürze endenden Anspruches auf Arbeitslosengeld I vor Inkrafttreten des Gesetzes ist noch nicht möglich.

Der Gesetzgeber beabsichtigt, Arbeitslosen, die mindestens 50 Jahre alt sind, eine längere Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld I (Alg I) zu gewähren.

Wenn das Gesetz in der jetzt geplanten Form in Kraft treten sollte, können Arbeitslose, die vor dem 01.01.2008 das 50. Lebensjahr vollendet und nach dem 31.12.2007 zukünftig noch einen Restanspruch auf Alg I haben, länger Arbeitslosengeld I beziehen.

Sobald das Gesetz verabschiedet ist, wird die Agentur für Arbeit Halle automatisch prüfen, welche Leistungsfälle von der Gesetzesänderung betroffen sind. Erforderliche Änderungen werden dann automatisch veranlasst.
Ein gesonderter Antrag, eine Vorsprache oder ein Anruf in der Arbeitsagentur ist deshalb nicht erforderlich. Sollte im Einzelfall dennoch die Mitwirkung eines Betroffenen erforderlich sein, wird sich die Agentur für Arbeit melden.

Telefonische Erreichbarkeit und Dienstleistung des Service-Centers der Agentur für Arbeit Halle

Halle. AfA. Alle Kunden der Agentur für Arbeit Halle können ihre Anliegen Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 - 18.00 Uhr bequem per Telefon klären.
Das Service-Center der Agentur für Arbeit unterstützt Kunden bei der Anliegensklärung bzw. erledigt den überwiegenden Teil der Anfragen fallabschliessend.

Für folgende Dienstleistungen ist grundsätzlich keine persönliche Vorsprache mehr erforderlich:

  • Arbeitsuchendmeldung
  • Anmeldung zur Berufsberatung
  • Terminvereinbarungen
  • Änderungen der Adresse
  • Abmeldungen in Arbeit/ Ausbildung/ etc.
  • Anmeldung von Urlaub
  • Krankmeldungen
  • Anzeige Nebenverdienst
  • Zusendung von Leistungsnachweisen
  • Meldetermine für Nichtleistungsempfänger - 3-Monats-Meldung

Nutzen Sie daher die Rufnummer 01801 555 111, um Wartezeiten zu vermeiden.

Sonderprogramm zur Weiterbildung Geringqualifizierter und Älterer im Unternehmen

Mit Weiterbildung Geringqualifizierter und Älterer im Unternehmen (WeGebAU) Fachkräfte sichern

Halle. AfA. Die gute wirtschaftliche Entwicklung macht es deutlich: immer seltener können Unternehmen bei der Stellenbesetzung auf geeignete externe Fachkräfte zurückgreifen, die ausreichend qualifiziert und sofort verfügbar sind. Gleichzeitig gibt es jedoch im selben Unternehmen einen gering qualifizierten oder älteren Arbeitnehmer, der mit einer maßgeschneiderten Qualifizierung für den entsprechenden Posten fit gemacht werden könnte. "Hier kann das von den Arbeitsagenturen durchgeführte Sonderprogramm WeGebAU 2007 unterstützen." Darauf weist die Agenturchefin der Arbeitsagentur Halle, Sabine Edner, hin. Das Programm ist quasi als Anschubfinanzierung für die betriebsinterne Weiterbildung gedacht und soll die Entstehung von Arbeitslosigkeit vermeiden, die Beschäftigungschancen und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer verbessern und dem Fachkräftemangel entgegenwirken", so Edner weiter.

Wer wird gefördert?

  1. Weiterbildung Geringqualifizierter
    Unterstützt werden kann die berufliche Qualifizierung von Arbeitnehmern in an oder ungelernter Tätigkeit, die keinen Berufsabschluss besitzen oder über einen Berufsabschluss verfügen, aber mehr als vier Jahre diesen Beruf nicht mehr ausgeübt haben. Die Weiterbildung muss Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die über eine arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung hinausgehen. Anzustreben ist der Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses oder einer zertifizierten Teilqualifikation. Die Arbeitnehmer erhalten einen Bildungsgutschein, mit dem sie unter Weiterbildungsangeboten, die für eine Förderung zugelassen sind, wählen.
    Die Agentur für Arbeit erstattet ihnen die Lehrgangskosten und gegebenenfalls anfallende Fahrkosten. Für den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer wegen der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringt, erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge.

  2. Weiterbildung älterer Arbeitnehmer
    Ältere Arbeitnehmer können bei Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme Zuschüsse erhalten, wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet haben, für die Zeit der Teilnahme an der Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden und in einem Betrieb mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind. Auch hier erhalten die Arbeitnehmer einen Bildungsgutschein und bekommen von der Agentur für Arbeit die Lehrgangs- und Fahrkosten erstattet. Ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt an den Arbeitgeber kann hier nicht gewährt werden.

Arbeitgeber, die sich für dieses Sonderprogramm interessieren, wenden sich an den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Halle unter Telefon 0345 5249 6666 oder unter e-mail: halle.arbeitgeberservice@arbeitsagentur.de

Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQJ) - Der alternative Start ins Berufsleben

Was ist Einstiegsqualifizierung (EQJ)?
Halle. AfA. Die Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQJ) ist ein betriebliches Praktikum sechs bis elf Monate, während dem der Jugendliche sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Es wird in einem Betrieb gearbeitet um Grundkenntnisse für eine spätere Ausbil-dung oder Tätigkeit zu erwerben. In fast jedem Ausbildungsberuf bietet sich diese Möglichkeit.
Somit stellt ein EQJ eine echte Chance und einen ersten Schritt in Richtung Ausbildung und Beruf dar. Denn nur eine abgeschlossene Ausbildung schützt langfristig vor Arbeitslosigkeit.

Wie funktioniert Einstiegsqualifizierung (EQJ)?
In der Regel beginnt das betriebliche Praktikum zum 01. November und endet nach sechs bis elf Monaten mit einer Beurteilung und ggf. mit zusätzlichen Bescheinigungen, zertifiziert durch die zuständige Kammer, über erworbene Qualifikationen. Diese Be-scheinigungen sind für spätere Bewerbungen sehr wichtig.
Sollte die Möglichkeit bestehen im gleichen Beruf eine anschließende Ausbildung zu beginnen kann nach Zustimmung der zuständigen Kammer und dem Ausbildungsbetrieb die Ausbildung verkürzt werden.
Für viele Jugendliche stellt EQJ somit ein Sprungbrett in Ausbildung dar.

Welche Vorteile bietet ein EQJ?

    1. intensives Kennen lernen des Berufes, wodurch geprüft werden kann, ob die Tätig-keit zur Vorstellung und die eigenen Fähigkeiten passen
    2. Erwerb von Grundkenntnissen, die für spätere Bewerbungen nützlich sind
    3. Kennen lernen des Unternehmens und Fähigkeiten auf Anforderungen des Unter-nehmens unter Beweis stellen, was die Chancen auf Übernahme nach diesem Praktikum erhöht

Wer ist die Zielgruppe von EQJ?
Teilnehmer sollen:

  • unter 25 Jahre,
  • keine abgeschlossene Berufsausbildung,
  • konkreten Berufswunsch und
  • sich intensiv beworben, aber bis 30. September keine Ausbildungsstelle gefunden haben

Wie findet man eine EQJ-Stelle?
Unterstützung bei der Suche nach einer EQJ-Stelle erhält man bei der örtlich zuständi-gen

  • Berufsberatung der Agentur für Arbeit,
  • Handwerkskammer,
  • Industrie- und Handelskammer

Dort sollte man sich informieren und beraten lassen. Hier hilft man gern

Ab 01. August 2006 Gründungszuschuss für Existenzgründungen

Die Eckpunkte der neuen Förderung
Halle. AfA. Der Bundesrat hat am 07. Juli 2006 der neuen Förderung für Existenzgründungen zugestimmt. Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Förderung ab 01. August 2006 im Überblick:

  • Zusammenfassung von Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss zu einer Leistung - dem Gründungszuschuss
  • Förderung erfolgt als 2-Phasen Modell:
    1. Phase: 9 Monate Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldanspruches sowie einer Pauschale von 300 Euro monatlich
    2. Phase: Nach Prüfung der Tragfähigkeit Pauschalförderung in Höhe von 300 Euro für weitere 6 Monate
  • Prüfung der Tragfähigkeit erfolgt durch die Agentur für Arbeit unter Vorlage der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
  • Förderung setzt persönliche Eignung voraus, diese kann z.B. durch den beruflichen Werdegang oder durch erworbene Qualifikationen nachgewiesen werden
  • Förderung setzt Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen voraus
  • Wird aufgrund von Sperr- oder Säumniszeiten kein Arbeitslosengeld bezogen, ist für diesen Zeitraum auch keine Zahlung von Gründungszuschuss möglich

Weitere Informationen zum Gründungszuschuss finden Sie unter www.arbeitsagentur.de

Nach der Schule aufs Arbeitsamt?

Schulabgänger müssen sich nicht in jedem Fall arbeitslos melden
Alle Schulabgänger, die ein Gymnasium oder eine Fachoberschule besuchen, müssen sich nach dem Schulabschluss nicht arbeitslos melden, wenn sie innerhalb der nächsten vier Monate entweder eine betriebliche oder schulische Ausbildung, ein Hochschulstudium bzw. ein Studium an einer Berufsakademie beginnen.

Das trifft auch für Real- und Hauptschüler zu, die nicht mehr berufsschulpflichtig, also bereits 18 Jahre alt, sind. Auch Schülerinnen und Schüler, die in der 4-Monatsfrist eine Au-pair-Tätigkeit bzw. einen Freiwilligen Dienst im Ausland oder eine Tätigkeit im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) oder Freiwilligen Kulturellen Jahres (FKJ) aufnehmen, sind von der Meldung ausgenommen.

Auch wer innerhalb dieser Zeit seinen Bundeswehr- oder Zivildienst antritt, muss nicht in die Agentur für Arbeit, um sich arbeitslos zu melden.

Hintergrund ist eine Neuregelung der Rententräger, wonach Zeiten bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten für die Rentenanwartschaft anerkannt werden, ohne das eine Meldung bei der Agentur für Arbeit notwendig ist.
Endet beispielsweise die Schule am 20.07., muss die Ausbildung oder das Studium spätestens bis zum 20.11. beginnen. Wird der Zeitraum bis zu vier Monaten überschritten oder der Jugendliche erhält eine Studienplatzabsage durch die Hochschule oder eine andere Bildungseinrichtung, muss er sich, um leistungsrechtliche Nachteile (z.B. beim Kindergeld) zu vermeiden, innerhalb der 4-Monatsfrist (bis spätestens 20.11. - siehe Beispiel) persönlich in seiner örtlichen Agentur für Arbeit ausbildungssuchend oder arbeitslos melden.
Eine Ausnahme zur dargestellten Regelung besteht dann, wenn eine Leistung der Agentur für Arbeit oder Arbeitsgemeinschaft beantragt wird. In diesem Fall ist regelmäßig eine Arbeitslosmeldung erforderlich.

Änderungen beim Kinderzuschlag

Voraussetzungen vor Antragstellung prüfen
Halle. AfA. Geringverdienende Kindergeldbezieher können seit dem 01. Juli 2006 für ihre im Haushalt lebenden unverheirateten Kinder bis 25 Jahre Kinderzuschlag beziehen. Darauf weist die Familienkasse hin.

Ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht jedoch nicht, wenn

  • die Eltern selbst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II / "Hartz IV") beziehen
  • die Eltern für diese Kinder kein Kindergeld beziehen
  • die Kinder nicht im Haushalt ihrer Eltern leben
  • die Kinder selbst Einkommen oder Vermögen von wenigstens 140 Euro monatlich haben

"Vor der Antragstellung lohnt es sich selbst zu prüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind", so Andrea Tielsch von der Familienkasse Halle.

Der Kinderzuschlag wird für insgesamt längstens 36 Kalendermonate gezahlt und kann bis zu 140 Euro im Monat betragen. Der Antrag auf Kinderzuschlag ist von den Kindergeldbeziehern bei der für sie örtlich zuständigen Familienkasse zu stellen.

Beratungsstellen für Alg II-Anträge in Halle und Bitterfeld

Halle. AfA. Beratungsstellen aus Halle, Bitterfeld und Wolfen stehen den Kunden der Agentur für Arbeit Halle hilfreich beim Ausfüllen der Antragsunterlagen zum Arbeitslosengeld II zur Seite.

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