Sie befinden sich hier:
BEHOERDEN » ARBEITSAMT
Agentur für Arbeit Halle (Saale) - Arbeitsamt
S i t z:
Bundesagentur für Arbeit
Arbeitsagentur Halle
Schopenhauerstraße 2
06114 Halle (Saale)
Tel.: (0345) 52490
P o s t a d r e s s e:
Bundesagentur für Arbeit
Arbeitsagentur Halle
Agentur für Arbeit Halle
06090 Halle (Saale)
|
Öffnungszeiten der Agentur
|
| Mo, Di, Mi, Fr |
07.30 - 12.00 Uhr |
| Do |
07.30 - 18.00 Uhr |
| Berufsinformationszentrum (BIZ) |
| Mo, Di |
07.30 - 16.30 Uhr |
| Mi, Fr |
07.30 - 13.00 Uhr |
| Do |
07.30 - 18.00 Uhr |
| |
Halle | SK
|
Bitterfeld
|
| Vermittlung, Beratung: |
(0345) 5249 4000 |
(03493) 601 499 |
| Leistungsgewährung: |
(0345) 5249 3000 |
(03493) 601 399 |
| Termine, Hinweise
zum Alg II: |
(0345) 5249 7000 |
(03493) 601 700 |
| Anliegen von Arbeitgebern: |
(0345) 5249 5000 |
(03493) 601 599 |
01801 664466* - Service-Nummer für Arbeitgeber
01801 555111* - Service-Nummer für Arbeitnehmer und Jugendliche
unter 25 Jahren
(*Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers)
» Sonderregelungen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld laufen
früher aus 11.11.2011
» Arbeitslos und Urlaub? - Zustimmung vorab von der Arbeitsagentur
einholen 12.07.2011
» Kindergeld für Schulabgänger - 27.05.2011
» Brücke in den Arbeitsmarkt! - Entgeltsicherung für
ältere Arbeitnehmer - 17.01.2011
» Saisonales Kurzarbeitergeld verhindert Winterarbeitslosigkeit
» Informationen zum Arbeitserlaubnisrecht
» Selbständigkeit und Arbeitslosengeld (Alg II)? - Hinweise
zur Einkommensberechnung
» Berufsausbildung muss nicht am Geld scheitern
» Nutzung der "Lernbörse" auf www.arbeitsagentur.de
hilft bei der Suche nach einem Job
» Voraussetzungen für schnelle Bearbeitung von Arbeitslosengeldanträgen
» Zusatzbeiträge zur Krankenkasse: Auswirkungen für
Leistungsempfänger
Sonderregelungen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld laufen früher
aus
Halle. BfA/AfA. Mit den Konjunkturpaketen hat die Bundesregierung zur Arbeitskräftesicherung
in der Wirtschaftskrise Erleichterungen beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld
befristet eingeführt. Die Sonderregelungen sollten ursprünglich
bis 31. März 2012 gelten. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen
am Arbeitsmarkt wurde das Endedatum der Sonderregelungen auf den 31. Dezember
vorverlegt.
Zum Jahresbeginn 2012 gilt für konjunkturelle Kurzarbeit in Unternehmen
weitestgehend wieder das Recht vor der Wirtschaftskrise 2009. Das bedeutet
im Einzelnen:
- Arbeitgeber tragen wieder allein die Sozialversicherungs-beiträge
auf das Kurzarbeitergeld.
- Der Arbeitsausfall ist nur dann erheblich, wenn für mindestens ein
Drittel der beschäftigten Arbeitnehmer des Betriebes oder der Betriebsabteilung
mehr als 10 Prozent des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts ausfallen.
- Betriebliche oder tarifliche Regelungen zur Bildung von Minussalden bei
Arbeitszeitschwankungen sind vor der Nutzung von Kurzarbeit grundsätzlich
auszuschöpfen.
- In Betrieben der Bauwirtschaft entfällt damit die pauschalierte Erstattung
der Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte. In Betrieben
des Gerüstbaus entfällt diese Erstattung komplett.
- Zeitarbeitsunternehmen können keine konjunkturelle Kurzarbeit durchführen.
Betroffene Betriebe, die entweder bereits in Kurzarbeit sind oder Kurzarbeit
anzeigen wollen, können sich an das Bearbeitungsbüro Arbeitgeber
/ Träger ihrer zuständigen Agentur für Arbeit wenden.
Arbeitslos und Urlaub? - Zustimmung vorab von der Arbeitsagentur einholen
Halle. BA/AfA. Die Sommerferien haben begonnen und die schönsten Wochen
des Jahres stehen vor der Tür. Viele Familien verreisen und treten ihren
Sommerurlaub an. Aber gibt es die Auszeit vom Alltag auch für Arbeitslose?
Kunden der Agentur für Arbeit Halle sind grundsätzlich verpflichtet,
ihren auswärtigen Aufenthalt vor Reiseantritt mitzuteilen.
Urlaub ist möglich, auch wenn es keinen Anspruch darauf gibt. Nach den
gesetzlichen Grundlagen müssen arbeitslose Menschen für die Agentur
für Arbeit erreichbar sein und diese jederzeit aufsuchen können.
Dies ist der Grundsatz. Dennoch stimmt die Agentur für Arbeit einer Ortsabwesenheit
von bis zu drei Kalenderwochen pro Kalenderjahr und damit einer Unterbrechung
der Jobsuche zu. Allerdings soll die berufliche Eingliederung in dieser Zeit
voraussichtlich nicht beeinträchtigt werden.
Beispiel: Durch die Ortsabwesenheit darf sich kein Arbeitsangebot verzögern,
kein Vorstellungsgespräch platzen oder eine Weiterbildung verschieben.
In jedem Fall ist es notwendig, zuvor bei der Agentur für Arbeit die
Ortsabwesenheit zu beantragen und sich genehmigen zu lassen, genauso wie auch
ein Arbeitnehmer seinen Urlaub bei seinem Arbeitgeber beantragen muss. Dann
ist eine Weiterzahlung der Leistungen für die kompletten drei Wochen
gesichert. Am einfachsten geht dies telefonisch unter 01801 555 111* oder
persönlich.
Generell gilt: Wer ohne Zustimmung der Agentur in Urlaub fährt, verliert
seinen Leistungsanspruch für die Dauer der Reise und muss zu viel erhaltenes
Geld einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
zurückzahlen. Deshalb empfiehlt die Agentur für Arbeit allen Kunden,
sich frühzeitig um die erforderlichen Absprachen zu kümmern.
* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens
42 ct/min.
Kindergeld für Schulabgänger
Halle. BA/AfA. Mit dem Ende der Schulzeit und der Aufnahme eines Studiums
oder einer Berufsausbildung können sich Änderungen beim Kindergeldanspruch
ergeben. Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres gezahlt.
Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zum 25. Lebensjahr weiter
Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Schulende innerhalb der folgenden vier
Monate ein Studium eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule oder
ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr bzw. einen sonstig anerkannten
Freiwilligendienst beginnen.
Wer in den vier Monaten nach Schulende keinen Ausbildungsplatz finden konnte,
muss die Bemühungen hierzu nachweisen. Das kann durch schriftliche Bewerbungen,
Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung
als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Agentur für Arbeit erfolgen.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld gezahlt,
wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die
Familienkasse eine entsprechende Mitteilung.
Zu beachten ist, dass ein Anspruch auf Kindergeld in den genannten Fällen
nur in besteht, wenn die zu berücksichtigenden Einkünfte und Bezüge
des Kindes pro Kalenderjahr nicht mehr als 8.004 Euro betragen. Bei der Ermittlung
der zu berücksichtigenden Einkünfte und Bezüge werden je nach
Fallgestaltung bestimmte Abzugsbeträge wie z.B. der Werbungskosten-Pauschbetrag
in Höhe von 920 Euro, ggf. eine Kostenpauschale in Höhe von 180
Euro sowie die vom Kind getragenen gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge
und ggf. besondere Ausbildungskosten berücksichtigt. Höhere Werbungskosten
können im Einzelfall geltend gemacht werden.
Vor dem 18. Geburtstag eines Kindes erhalten die Kindergeldberechtigten rechtzeitig
von ihrer Familienkasse die Unterlagen für die jeweiligen Nachweise automatisch
zugesandt.
Weitere Informationen, Merkblätter und Vordrucke zum Kindergeld stehen
im Internet unter www.familienkasse.de
zur Verfügung oder können telefonisch unter der Servicenummer 01801
- 54 63 37 (01801 - KINDER)* angefordert werden.
*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens
42 ct/min
Brücke in den Arbeitsmarkt! - Entgeltsicherung für ältere
Arbeitnehmer
Halle. BA/AfA. Arbeitslosigkeit hat viele Gründe. Ebenso vielfältig
sind die Wege auf denen sie versuchen können, möglichst schnell
einen neuen Job zu finden.
Gehören auch sie zur Generation 50 plus, dann sollten sie wissen: es
geht weiter...Die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer!
Mit Inkrafttreten des Beschäftigungschancengesetzes vom 24.10.2010 wird
die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer um ein Jahr verlängert
und bis Ende 2011 fortgeführt.
Was ist eigentlich Entgeltsicherung?
Ältere Arbeitnehmer über 50, die im Vergleich zur letzten Beschäftigung
eine schlechter entlohnte Stelle annehmen, können von der Arbeitsagentur
einen zeitlich befristeten Zuschuss erhalten. Dieser Zuschuss beträgt
im ersten Jahr 50 Prozent und im zweiten Jahr 30 Prozent der monatlichen Nettoentgeltdifferenz.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Anspruchsberechtigt ist, wer
- das 50. Lebensjahr vollendet hat,
- arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist,
- Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer geringer entlohnten Beschäftigung
beendet oder vermeidet,
- einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 120 Tagen hat oder
geltend machen kann,
- während der neuen Beschäftigung ein Entgelt erhält, welches
tariflich bzw. ortsüblich ist und
- eine monatliche Nettoentgeltdifferenz von mindestens 50 Euro hat.
Zwingend erforderlich ist eine rechtzeitige Antragstellung vor Aufnahme der
neuen Beschäftigung bei Ihrer Agentur für Arbeit.
Am einfachsten geht das über die Hotline 01801 555 111 (Festnetzpreis
3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) oder unter www.arbeitsagentur.de.
Nähere Informationen erhalten Sie auch im Merkblatt 19.
Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Arbeitsvermittler gern zur Verfügung.
Saisonales Kurzarbeitergeld verhindert Winterarbeitslosigkeit
Halle. BA/AFA. Der Herbst ist da und sendet bereits erste Vorboten auf den
Winter. Witterungsabhängige Branchen, wie z.B. das Baugewerbe, das Dachdeckerhandwerk
oder auch der Garten- und Landschaftsbau, stehen jetzt vor einer besonderen
Herausforderung. Um zu verhindern, dass sich die betroffenen Arbeitnehmer
arbeitslos melden müssen, wurde 2006 das Saison-Kurzarbeitergeld eingeführt.
Damit kann die Beschäftigung von Mitarbeiterin in der Schlechtwetterphase
vom 01. Dezember bis 31. März gesichert werden und Unternehmen können
mit ihrem eingearbeiteten Personal bei besserem Wetter oder Auftragseingang
sofort wieder die Arbeit aufnehmen.
Pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
Ein wichtiger Bestandteil des bis zum 31.03.2012 gültigen Konjunkturpakets
ist die Unterstützung der von Kurzarbeit betroffenen Betriebe durch die
pauschale Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Diese Regelung reicht auch in den Bereich des Saison-Kurzarbeitergeldes hinein.
Sie ermöglicht es den Betrieben des Bauhauptgewerbes, Dachdeckerhandwerks
sowie des Garten- und Landschaftsbaus, sich auf Antrag pauschalierte SV-Beiträge
für ihre Angestellten in Höhe von 50 % bis 100 % erstatten zu lassen.
Die gleiche Regelung gilt auch für alle Arbeitnehmer des Gerüstbauhandwerks.
Davon unberührt bleibt die Regelung zur Erstattung der SV-Beiträge
für die umlagepflichtigen Arbeitnehmer des Bauhauptgewerbes, Dachdeckerhandwerks
sowie des Garten- und Landschaftsbaus bestehen.
Weitere Informationen sowie ein informatives Merkblatt finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/Unternehmen/FinanzielleHilfen/Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld.
Der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Halle berät sie auch
gern telefonisch unter 01801 66 44 66*.
* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens
42 ct/min.
Informationen zum Arbeitserlaubnisrecht
Halle. BA/AfA. Bürgerinnen und Bürger aus Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
brauchen für eine Beschäftigung als Arbeitnehmer in Deutschland
keine Arbeitserlaubnis.
Dies trifft noch nicht zu für Angehörige der neuen EU-Mitgliedsstaaten
Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakische
Republik, Slowenien, Bulgarien und Rumänien. Hier ist weiterhin eine
Arbeitserlaubnis der Agentur für Arbeit erforderlich.
Bei allen anderen gilt: Für Einreise und Aufenthalt brauchen Ausländer
und Ausländerinnen grundsätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung. Sie
müssen den entsprechenden Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde
oder - für neu einreisende Arbeitnehmer - bei der nächsten deutschen
Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) beantragen. Für einen Aufenthaltstitel,
der die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt, prüft die Ausländerbehörde,
ob es sich um eine zustimmungspflichtige Beschäftigung handelt und schaltet
dann die zuständige Agentur für Arbeit ein.
Einem Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung, darf nur
zugestimmt werden, wenn sich durch die Beschäftigung des Ausländers
keine nachteiligen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ergeben. Außerdem
dürfen für die Tätigkeit keine sogenannten bevorrechtigten
Arbeitnehmer mit unbeschränktem Zugang zum Arbeitsmarkt zur Verfügung
stehen. Selbstverständlich darf der Ausländer auch nicht zu ungünstigeren
Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt
werden. Darüber hinaus ist bei neu Einreisenden die Zustimmung zur Arbeitsaufnahme
auf bestimmte Ausnahmegruppen begrenzt.
"Die Arbeitsagentur muss deshalb prüfen, ob bevorrechtigte Bewerber
auf dem regionalen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Dauer der
Arbeitsmarktprüfung ist vom Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle
und des damit verbundenen Umfangs der Vermittlungsbemühungen abhängig.
Darum ist es wichtig, dass Arbeitgeber frühzeitig das Stellenangebot
bei ihrer Agentur für Arbeit vorlegen.", so Dr. Petra Bratzke,
Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Halle.
Der häufig geäußerte Wunsch eines Arbeitgebers, nur einen
bestimmten Ausländer zu beschäftigen, reicht für die Erlaubnis
zur Aufnahme einer Beschäftigung nicht aus. Voraussetzung ist vielmehr,
dass der Arbeitgeber bereit ist, einen auf dem inländischen Arbeitsmarkt
zur Verfügung stehenden Arbeitnehmer einzustellen. Dies setzt grundsätzlich
voraus, dass der Agentur für Arbeit ein detailliertes Stellenangebot
unterbreitet wird, denn nur, wenn nachweislich eine Vermittlung nicht möglich
ist, darf die Agentur für Arbeit der Arbeitsaufnahme des ausländischen
Arbeitnehmers gegenüber der Ausländerbehörde zustimmen.
Für Bürger der neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
ist eine Beschäftigung in Deutschland nur möglich, wenn die zuständige
Agentur für Arbeit eine Arbeitsgenehmigung-EU erteilt. Sie benötigen
für den Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz.
Nach Ablauf der jeweiligen Übergangfristen entfällt die Arbeitserlaubnispflicht
für Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Tschechische Republik,
Slowakische Republik und Slowenien ab 01.05.2011 und für Bulgarien und
Rumänien spätestens ab 01.01.2014.
Selbständigkeit und Arbeitslosengeld (Alg II)? - Hinweise zur Einkommensberechnung
Halle. BfA/AfA. Selbständige und Freiberufler können grundsätzlich
einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Diese Sozialleistung orientiert
sich auch bei Selbständigen an der Einkommens- und Vermögenssituation
des Antragstellers und der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen.
Außerdem ist die Zahlung von Alg II zunächst nicht daran geknüpft,
dass der Hilfebedürftige dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Damit
können Vollzeit-Selbständige, die (noch) nicht genug für ihren
Lebensunterhalt erwirtschaften, vorübergehend ergänzend Alg II bekommen.
Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit sind das Einkommen und Vermögen
des Selbständigen und das aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu
berücksichtigen.
Alg II wird in der Regel für sechsmonatige Bewilligungszeiträume
berechnet.
Die in diesem Zeitabschnitten zufließenden Betriebseinnahmen, die um
notwendige und anerkannte Betriebsausgaben und weitere Abzugsbeträge
nach der Maßgabe des SGB II vermindert werden, bilden letztlich die
Feststellungsgrundlage dafür, ob trotz der selbständigen Tätigkeit
Hilfebedürftigkeit vorliegt oder nicht. Die zusätzliche Einbeziehung
von Betriebseinnahmen/-ausgaben der letzten 6 Monate vor Alg II-Antragstellung
ist in besonderen Fällen (z.B. Saisonbetrieben) möglich.
Betriebseinnahmen/-ausgaben sind in geeigneter Form der Agentur für
Arbeit (gAw Saalkreis) nachzuweisen.
Die im Bewilligungszeitraum zu erwartenden Betriebseinnahmen/-ausgaben sind
als Selbsteinschätzung in der Anlage EKS (Erklärung zum Einkommen
aus selbständiger Tätigkeit) zunächst als Prognose für
den bevorstehenden Bewilligungszeitraum plausibel darzulegen.
Anders als bei der steuerlichen Gewinnermittlung berücksichtigt der
Träger der Grundsicherung keine Abschreibungen und sonstige pauschale
Ausgaben im Sinne des Steuerrechts, sondern nur notwendige tatsächliche
Ausgaben im zu prüfenden Zeitraum.
Da die meisten Selbständigen mal mehr und mal weniger erwirtschaften,
wird bei der Einkommensprüfung ein Monatsdurchschnitt, bezogen auf den
zu prüfenden Bewilligungszeitraum, gebildet. Die Auszahlung erfolgt unter
Vorbehalt.
Ist der tatsächliche Gewinn des Selbständigen im Bewilligungszeitraum
höher als erwartet, muss die Leistung ganz oder teilweise zurückgezahlt
werden. Umgekehrt gibt es eine Nachzahlung für den Fall, wenn das Geschäft
schleppender als prognostiziert verlief.
Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuch (SGB II) werden nur
dann gezahlt, sofern die Selbständigen einschließlich der mit Ihnen
in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen alle Möglichkeiten zur Beendigung
oder Reduzierung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen und vorrangige
Leistungsansprüche beantragen und geltend machen.
Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen
zur Steigerung der Effizienz seines Unternehmens bzw. zur Eingliederung in
Arbeit mitwirken, wie beispielsweise die Wahrnehmung von Terminen beim Grundsicherungsträger
oder der Teilnahme an Förder- bzw. Eingliederungsmaßnahmen.
In bestimmten Fällen, wenn sich beispielsweise über längere
Zeiträume zeigt, dass das Unternehmen nicht tragbar ist, kann es sogar
zumutbar sein, die Selbständigkeit aufzugeben und eine Arbeitnehmertätigkeit
aufzunehmen.
Berufsausbildung muss nicht am Geld scheitern
Halle. BfA/AfA. Die Ausbildungssuche ist in vollem Gange und endlich ist
das Angebot für einen der begehrten Ausbildungsplätze da. Aber wie
geht es weiter, wenn diese Ausbildungsstelle nicht am eigenen Wohnort ist
und die Ausbildungsvergütung allein nicht ausreichen würde, um den
Lebensunterhalt, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen abzudecken? Gibt es
möglicherweise finanzielle Unterstützung?
"Hier ist die Agentur für Arbeit Halle der richtige Ansprechpartner.
In vielen Fällen kann insbesondere bei Aufnahme der ersten Ausbildung
die sog. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gezahlt werden.", führt
Petra Bratzke, Chefin der örtlichen Arbeitsagentur aus.
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe errechnet sich nach:
- dem Bedarf (Fahrkosten, Unterkunft
) des Auszubildenden abzüglich
- dem Einkommen des Auszubildenden und abzüglich
- dem Einkommen des Ehegatten, des Lebenspartners, der Eltern
"Im Internet können Jugendliche einen Überblick über
die mögliche Höhe der BAB erhalten. Der BAB Rechner ist unter www.babrechner.arbeitsagentur.de
zu finden. Ich empfehle, den Antrag rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit
Halle zu stellen und mit vollständigen Unterlagen einzureichen, damit
die Bearbeitung schnellstmöglich erfolgen kann.", so Bratzke weiter.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Kopie des Ausbildungsvertrages mit dem Eintragungsvermerk der zuständigen
Kammer
- Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes über die Höhe der Ausbildungsvergütung
- Angaben zur Miete
- Erklärung des Vaters/der Mutter/des Ehegatten/des Lebenspartners
zum Einkommen sowie die entsprechenden Einkommenssteuerbescheide aus 2008
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
der Agentur für Arbeit Halle gern telefonisch unter 0180 1 555 111* zur
Verfügung.
(* 3,9 Cent/ Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom.
Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen höchstens 42 Cent/Minute.)
Nutzung der "Lernbörse" auf www.arbeitsagentur.de hilft bei
der Suche nach einem Job
Halle. BA/AfA. In der engen Schulbank sitzen und den stundenlangen, mitunter
ermüdenden Ausführungen eines Dozenten folgen: das war gestern.
Bei einer Tasse Kaffee und dezenter Musik gemütlich zu Hause per Computer
lernen, was man für wichtig hält und auch wirklich für einen
Job braucht, ist manchmal wesentlich effektiver - und zeitgemäßer.
Dieses so genannte E-Learning in den eigenen vier Wänden bietet die Lernbörse
exklusiv auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Hier gibt
es für all jene Kund/innen, die auf www.arbeitsagentur.de
in der Jobbörse angemeldet sind, eine große Auswahl an Themen -
von Anwendungen am PC über BWL, Konfliktbearbeitung, Geschäfts-Etikette
im In- und Ausland bis hin zu Zeitmanagement im Arbeitsalltag.
"Ein weiterer von vielen Vorteilen des virtuellen Lernens: Man kann
selbst das Zeitpensum bestimmen, was man pro Tag aufwendet, und zwischendurch
auch einmal andere Dinge erledigen.", so Petra Bratzke, Chefin der örtlichen
Agentur für Arbeit. "Denn Lebenslanges Lernen ist heute ein wichtiger
Baustein, um fit für den Arbeitsmarkt zu sein.", so Bratzke weiter.
Die Bearbeitungsdauer der angebotenen Lernprogramme umfasst 2 bis 20 Stunden.
Auf einem persönlichen Lernplatz kann jede/r Anwendende mehrere favorisierte
Lernmedien übersichtlich zusammenstellen; Demoversionen stellen dar,
worum es darin jeweils geht.
"Zum Abschluss eines Weiterbildungsprogramms kann ein Wissenstest durchgeführt
werden. Hat man diesen bestanden, erhält man ein Online-Zertifikat -
für künftige Bewerbungen ein guter Nachweis, um die Chancen bei
der Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzsuche zu erhöhen.", führt
Bratzke weiter aus.
Die Nutzung der Lernbörse auf www.arbeitsagentur.de
exklusiv ist kostenfrei. Bitte beachten Sie jedoch die Hard- sowie Software-Voraussetzungen,
die dafür nötig sind.
Voraussetzungen für schnelle Bearbeitung von Arbeitslosengeldanträgen
Halle. BA/AfA. In den vergangenen 3 Monaten sind insgesamt 5443 Anträge
auf Arbeitslosengeld in der Agentur für Arbeit Halle eingegangen.
Davon konnte die Agentur monatlich über 95 % der vollständig eingegangenen
Anträge am gleichen Tag oder innerhalb von 5 Tagen nach Antragseingang
bearbeitet. Grundvoraussetzungen für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung
des Antrages auf Arbeitslosengeld sind:
- komplett ausgefüllter Antrag und mit Unterschrift versehen
- die erforderlichen Nachweise wie z.B.
- Arbeitsbescheinigungen (für jedes einzelne Arbeitsverhältnis),
- Bescheinigungen über den Bezug von Lohnersatzleistungen (z.B.
Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Übergangsgeld),
- Nachweise über den Bezug von Erwerbsminderungsrenten sind vollständig
beizubringen
- Vorlage der Steuerkarte bzw. einer Kopie der Vorderseite der Steuerkarte
- bei Kindern über 18 Jahren - Nachweis über die Zahlung von Kindergeld
- ggf. Stellungnahmen zur Kündigung bzw. zur verspäteten Arbeitssuchendmeldung
Sind nicht alle Unterlagen vollständig, kann der Antrag nur in Ausnahmefällen
angenommen und bearbeitet werden.
Sie wollen pünktlich Ihr Arbeitslosengeld haben und auch gleich wissen,
wie viel und wie lange Sie Geld von der Agentur bekommen?
Nutzen Sie unser Angebot der persönlichen Antragsabgabe. Vereinbaren
Sie mit dem Servicecenter unter 01801/555111 einen Termin.
Bitte sagen Sie Termine, die sie nicht einhalten können, rechtzeitig
ab.
Zusatzbeiträge zur Krankenkasse: Auswirkungen für Leistungsempfänger
- Übernahme der Zusatzbeiträge für Arbeitslosengeld II-Bezieher:
Härtefallkatalog beschreibt diese Ausnahmen
- Bei Arbeitslosengeld II-Beziehern mit zusätzlichem Einkommen ist grundsätzlich
keine Erstattung möglich
- Arbeitslosengeld I-Bezieher haben den Zusatzbeitrag generell selbst zu tragen
Halle. BfA/AfA. Verschiedene Krankenkassen haben bereits ab Februar dieses
Jahres die Erhebung von Zusatzbeiträgen angekündigt. Der Zusatzbeitrag
kann für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld durch die Grundsicherungsstellen
übernommen werden, wenn der Wechsel zu einer Krankenkasse, welche keine
zusätzlichen Beiträge erhebt, eine besondere Härte darstellt.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die bisherige Krankenkasse spezielle
erforderliche Behandlungsformen anbietet, Anwartschaftszeiten für Prämienzahlungen
verloren gehen oder der Leistungsbezug in absehbarer Zeit beendet wird.
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurden
nun weitere Härtefälle beschrieben, die einen Krankenkassenwechsel
nicht zwingend erfordern. Dies gilt demnach unter anderem auch, wenn:
- die bisherige Krankenkasse bereits bestimmte Leistungen bewilligt hat,
wie zum Beispiel eine Reha-Maßnahme oder Kur,
- bestimmte Sachleistungen oder Hilfsmittel für Schwerbehinderte
zurückgegeben werden müssten oder
- dies den Abbruch einer begonnenen Dauerbehandlung bedeuten würde.
Die besondere Härte ist durch den Leistungsempfänger nachzuweisen.
Antragsformulare werden durch die Grundsicherungsstellen zur Verfügung
gestellt oder sind im Internet der BA unter "Formulare für Bürgerinnen
und Bürger" abrufbar.
Erzielt ein Bezieher von Arbeitslosengeld II Einkommen, welches auf das Arbeitslosengeld
II angerechnet wird, kann der Zusatzbeitrag, wie die allgemeinen Beiträge
zur gesetzlichen Krankenversicherung, vom Einkommen abgesetzt werden. Daher
erfolgt in diesen Fällen keine Erstattung durch die Grundsicherungsstellen.
Eine Übernahme der Kosten bei Arbeitslosengeld I-Empfängern durch
die Agentur für Arbeit ist generell nicht möglich. Der Zusatzbeitrag
ist deshalb direkt von dem Versicherten an die Krankenkasse zu zahlen.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden
Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Angaben ohne Gewähr
|