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Grillflächen der Stadt Halle (Saale)

Neufassung der Benutzungssatzung für öffentliche Anlagen, Spielplätze und Grünanlagen der Stadt Halle (Saale) vom 10. März 2005

Der Fachbereich Grünflächen hat in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und -planung sieben Flächen ausgewiesen, die als Grillflächen dienen können. Hierbei handelt es sich um Bereiche

  • Am Kinderdorf,
  • Erweiterungsteil des Pestalozziparkes,
  • Lagerfeuerplatz am Kanal,
  • Südpark,
  • Thüringer Bahnhof,
  • Würfelwiese,
  • Ziegelwiese.

Dabei ist u.a. zu beachten, dass mindestens zwei bis drei Meter Sicherheitsabstand zu Bäumen und Sträuchern zu halten ist, dass die Grasnarbe nicht beschädigt wird, dass der Grill bei starkem Wind und Funkenflug zu löschen ist, dass sämtliche Reste von der Grillfläche entfernt werden.

Das Entfachen von Lagerfeuern ist an den beiden öffentlichen Lagerfeuerplätzen „Am Kanal“ nahe des Ruderklubs und am Kalksteinbruch unweit der Zscherbener Straße erlaubt.

Handzettel über die ausgewiesenen Grillflächen liegen im Ratshof im Bürgerbüro, im Verwaltungsgebäude Am Stadion 5, im Technischen Rathaus Hansering 15 und im FB Grünflächen, Liebenauer Straße 118, aus.

Quelle: Stadt Halle
Alle Angeben ohne Gewähr!
 

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