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Hundewiesen in der Stadt Halle

Neufassung der Benutzungssatzung für öffentliche Anlagen, Spielplätze und Grünanlagen der Stadt Halle (Saale) vom 10. März 2005

Die Anzahl der Hundewiesen wurde erhöht. Sie befinden sich

  • im Südpark,
  • in der Karlsruher Allee/Am Hohen Ufer,
  • im Erweiterungsteil Pestalozzipark,
  • in der Lutherstraße und der Kantstraße,
  • im Stadtpark,
  • Pestalozzipark und
  • auf der Birkenwiese sowie
  • am Rosa-Luxemburg-Platz - wird in die Grünanlage zwischen Friedensstraße und Brunnenstraße verlagert. Eine entsprechende Ausschilderung erfolgt in den nächsten Tagen.
  • in Heide-Süd

Auf den Wiesen sind folgende Verhaltensgrundsätze zu beachten:

Hunde müssen auch auf den Hundewiesen so gehalten werden, dass Dritte nicht gefährdet oder belästigt werden. Die gesetzliche Verpflichtung, bösartigen Hunden einen Maulkorb anzulegen, ist strikt zu beachten. Bösartig im vorgenannten Sinn sind nicht nur Hunde, die bissig sind, sondern auch große Hunde, wenn sie die Eigenart haben, Menschen anzuspringen, ohne sie verletzen zu wollen.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Regelungen über den Leinen- und Maulkorbzwang für Hunde bußgeldbewehrt sind. Wer seinen Hund also außerhalb der öffentlichen Hundewiesen nicht anleint, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Quelle: Stadt Halle
Alle Angeben ohne Gewähr!
 

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